Ob Strafrecht, Zivilrecht oder Öffentliches Recht – bestimmte Fehler tauchen in Klausuren immer wieder auf, unabhängig vom Rechtsgebiet. Wer sie kennt, kann gezielt gegensteuern. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten allgemeinen Fehlerquellen zusammen, die in juristischen Klausuren auf allen Ebenen zu Punktverlusten führen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Logik- und Strukturfehler zeigen dem Korrektor, dass Prüfungsaufbau und Systematik nicht sitzen.
- Sprachliche Ungenauigkeiten, mangelhafter Gutachtenstil und falsche Schwerpunktsetzung sind die häufigsten Fehlerquellen – rechtsgebietsübergreifend.
- Sachverhaltsüberdehnung und fehlender Normenbezug kosten unnötig Punkte.
Inhalt:
- Sprachliche Ungenauigkeiten und mangelnder Ausdruck
- Mangelhafter Gutachtenstil
- Sachverhaltsüberdehnung und Sachverhaltsquetschung
- Falsche Schwerpunktsetzung
- Logik- und Strukturfehler
- Ungenaue Normzitierungen
- Die Fallfrage beantworten
1. Sprachliche Ungenauigkeiten und mangelnder Ausdruck
Juristische Klausuren sind keine Aufsätze, aber sie sind auch kein Telegrammstil. Schachtelsätze, Füllwörter wie „klar" oder „zweifelsohne", übermäßige Passiv- und Nominalkonstruktionen sowie Umgangssprache – all das schadet dem Eindruck und der Verständlichkeit. Wer statt „kriegen" lieber „erhalten" schreibt und statt vagen Umschreibungen die präzise juristische Terminologie verwendet, signalisiert dem Korrektor inhaltliche Sicherheit.
Besonders wichtig: Fachbegriffe müssen korrekt verwendet werden. „Vertretenmüssen" ist nicht dasselbe wie „Verschulden" – wer das verwechselt, zeigt dem Korrektor, dass die Materie nicht wirklich verstanden wurde. Ebenso gehören Schlagwörter in die Subsumtion, damit der Korrektor sie abhaken kann. Statt „das Vermögen ist nicht von § 823 I BGB geschützt" besser: „das Vermögen ist kein absolutes Recht im Sinne des § 823 I BGB."
Auch Rechtschreibung und Kommasetzung gehören zur Gerichtssprache. Eine unleserliche Handschrift kann im Extremfall dazu führen, dass Abschnitte nicht gewertet werden (können).
2. Mangelhafter Gutachtenstil
Gutachtenstil ist kein Selbstzweck. Er dient dazu, problematische Punkte strukturiert aufzuarbeiten – und nur dort ist er vollständig einzusetzen. Unproblematische Punkte werden im Feststellungsstil abgehandelt, der aber immer auch eine knappe Subsumtion enthält. Formulierungen wie „Es müsste ein Kaufvertrag geschlossen worden sein. A und B haben einen Kaufvertrag geschlossen." sind zu vermeiden, weil sie keine eigentliche Subsumtion enthalten.
Vollständig zu vermeiden ist der Urteilsstil, also das Voranstellen des Ergebnisses vor die Argumentation. Obersätze müssen konkret und aussagekräftig sein – sie leiten den Korrektor durch den Gedankengang. Definitionen und Subsumtionen bilden das Herzstück jeder Prüfung und dürfen nicht fehlen oder auseinandergerissen werden. Die Subsumtion greift den Inhalt der Definition auf und wendet ihn auf den Sachverhalt an – eine bloße Wiederholung von Sachverhaltsangaben ohne Bezug zur Definition ist kein Gutachtenstil.
3. Sachverhaltsüberdehnung und Sachverhaltsquetschung
Der Sachverhalt ist so hinzunehmen, wie er gestellt ist – auch wenn einzelne Angaben unglaubwürdig erscheinen. Er darf weder dem gewünschten Ergebnis angepasst noch mit eigener Lebenserfahrung oder gesundem Menschenverstand ergänzt werden. Gesonderte Angaben im Sachverhalt haben fast immer eine Bedeutung: Mehrere Daten deuten auf Fristprobleme hin, zitierte Vertragsinhalte auf Auslegungsfragen, Aussagen von Personen auf Einwendungen oder Argumente.
Umgekehrt sind unnötige Wiederholungen des Sachverhalts im Gutachten zu vermeiden. Es sollten nur diejenigen Angaben verwendet werden, die für den jeweiligen Prüfungspunkt tatsächlich relevant sind.
4. Falsche Schwerpunktsetzung
Wer Unproblematisches ausführlich abhandelt und Problematisches nur knapp, zeigt nicht, was er kann – sondern was er nicht kann. Überflüssige Ausführungen zu nicht bestehenden Problemen sind in juristischen Klausuren nicht neutral, sondern schlicht falsch. Jeder Abschnitt sollte dem tatsächlichen Gewicht des Problems entsprechen.
Tipp: Wenn du Probleme hast, den Schwerpunkt eines Falles zu bestimmen, überlege dir, welche Fallfragen sich stellen und bei welcher Frage der Fall steht oder fällt. Welche dieser Fragen ist besonders geeignet, das Ergebnis zu beeinflussen? Gehe dabei auf die Interessen aller Parteien ein.
5. Logik- und Strukturfehler
Ein plausibler Gesamtaufbau ist Voraussetzung für eine überzeugende Klausurlösung. Die einzelnen Prüfungspunkte müssen ineinandergreifen – wer die wirksame Übertragung eines Anspruchs prüft, ohne vorher dessen Bestehen festgestellt zu haben, zeigt strukturelle Schwächen. Prüfungsreihenfolge und Systematik müssen sitzen.
Klar formulierte Zwischenergebnisse unterstützen die Übersichtlichkeit und helfen dem Korrektor, dem Gedankengang zu folgen. Konjunktionaladverbien wie „somit", „folglich" oder „mithin" leiten eine Schlussfolgerung ein – sie dürfen nicht beliebig eingesetzt werden.
6. Ungenaue Normzitierungen
Normen sind stets mit Absatz, Satz und gegebenenfalls Alternative oder Variante zu zitieren. „Der Verwaltungsrechtsweg ist gem. § 40 VwGO eröffnet" reicht nicht – es fehlt die Angabe des Absatzes. Dieser Fehler wirkt auf den Korrektor unpräzise und unprofessionell.
7. Die Fallfrage beantworten
Am Ende gilt: Die Klausur muss die gestellte Frage beantworten. Wonach wird konkret gefragt – nach bestimmten Ansprüchen, nach der Rechtslage insgesamt, nach Strafbarkeit? Wer daran vorbeischreibt, kann inhaltlich stark sein und trotzdem scheitern.

