Auswertung von 93 öffentlich-rechtlichen Examensklausuren in NRW (2015–2019)

Auswertung von 93 öffentlich-rechtlichen Examensklausuren in NRW (2015–2019)

Im Rahmen des Großen Examens- und Klausurenkurses der Universität zu Köln wurden insgesamt 93 öffentlich-rechtliche Examensklausuren ausgewertet, die in Nordrhein-Westfalen zwischen 2015 und 2019 im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung gestellt wurden.

Grundlage der Analyse war ein methodisches Vorgehen, das eine systematische Gliederung der relevanten Problemkreise erlaubt und belastbare Aussagen zur Prüfungsfrequenz einzelner juristischer Fragestellungen ermöglicht. Die Ergebnisse werden in klar strukturierten Tabellen dargestellt und verschaffen Examenskandidatinnen und Examenskandidaten einen präzisen, verlässlichen Überblick über die zentralen examensrelevanten Themenfelder.

I. Problemschwerpunkte nach Rechtsgebieten

Die nachfolgende Tabelle stellt die in öffentlich-rechtlichen Examensklausuren identifizierten Problemschwerpunkte geordnet nach Rechtsgebieten dar. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Examensklausuren regelmäßig nicht auf ein einzelnes Teilgebiet des Öffentlichen Rechts beschränkt sind, sondern häufig mehrere Rechtsmaterien miteinander verknüpfen. Entsprechend können einzelne Klausuren mehreren Rechtsgebieten zugeordnet sein, sodass Mehrfachnennungen systembedingt auftreten.

 Rechtsgebiet Anzahl Prozent
Grundrechte 63

67,7%

Verwaltungsprozessrecht
49

52,7%

Staatsorganisationsrecht   35

37,6%

Polizei- und Ordnungsrecht   27

29,0%

Völker- und Europarecht 17

18,3%

Sonstiges Verwaltungsrecht BT 13

14,0%

Staatshaftungsrecht 12

12,9%

Baurecht 10

10,8%

Kommunalrecht 9

9,7%

 

II. Aufgabenstellungen in den Klausuren

In den ausgewerteten Examensklausuren waren im Durchschnitt ein bis zwei Fragestellungen zu bearbeiten. Ein struktureller Vorrang der jeweils ersten Frage ließ sich dabei nicht erkennen. Für die Bearbeitungspraxis bedeutet dies, dass sämtliche Aufgaben – zumindest in ihren wesentlichen Grundzügen – berücksichtigt werden sollten.

Inhaltlich lassen sich die Aufgabenstellungen nach ihrem Zuschnitt differenzieren. Teilweise war eine umfassende Prüfung verlangt, etwa in Form einer Erfolgsaussichtenprüfung oder einer gerichtlichen Entscheidungsprognose. Daneben fanden sich Aufgaben, die auf einzelne Prüfungspunkte beschränkt waren, beispielsweise auf die Zulässigkeit eines Antrags. Häufig wurden auch konkret umrissene Einzelfragen innerhalb der Begründetheit gestellt, etwa zur Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme oder zur formellen Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes. Vereinzelt war zudem eine Begutachtung aus anwaltlicher Perspektive gefordert, bei der eine rechtliche Beratungsempfehlung abzugeben war.

 

Aufgabenstellung Anzahl Anteil
Anzahl der Fragen
1 Frage 34 36,6 %
2 Fragen 37 39,8 %
3 Fragen 11 11,8 %
4 Fragen 4 4,3 %
Umfassende Prüfung (gesamt) 69 74,2 %
Erfolg einer Klage / Verfassungsbeschwerde 36 38,7 %
Erfolg eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz 13 14,0 %
Erfolg eines Antrags bei verfassungsrechtlicher Streitigkeit 10 10,8 %
Wie wird das Gericht entscheiden? 5 5,4 %
Wird dem Antrag / der Klage stattgegeben? 2 2,2 %
Erstellen eines umfassenden Rechtsgutachtens 4 4,3 %
Teilprüfung (gesamt) 30 32,3 %
Zulässigkeit (Klage / Antrag / Verfassungsbeschwerde) 28 30,1 %
Begründetheit (Klage / Antrag / Verfassungsbeschwerde) 15 16,1 %
Konkrete Fragestellung in der Begründetheit (gesamt) 51 54,8 %
Rechtmäßigkeit einer Maßnahme 23 24,7 %
Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes 21 22,6 %
Formelle Rechtmäßigkeit eines Gesetzes 6 6,5 %
Formelle Rechtmäßigkeit einer AOSV 1 1,1 %
Vereinbarkeit mit Grundfreiheiten 5 5,4 %
Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens 1 1,1 %
Anspruchsprüfung 15 16,1 %
Begutachtung aus anwaltlicher Sicht (gesamt) 4 4,3 %
Was kann der Betroffene unternehmen? 3 3,2 %
Eigene Stellungnahme 1 1,1 %
Anwaltliche Beratung 2 2,2 %

 

III. Problemschwerpunkte in den einzelnen Rechtsgebieten – Kurzfassung

Die Auswertung bietet eine systematische Übersicht der in den Jahren 2015–2019 klausurprägenden Problemschwerpunkte je Rechtsgebiet. Sie macht sowohl deren Häufigkeit als auch ihre examenspraktische Relevanz transparent und strukturiert zugleich den examensrelevanten Pflichtfachstoff. Die Übersichten eignen sich damit unmittelbar als Lernplan bzw. Checkliste für die Examensvorbereitung. Erfasst werden ausschließlich echte Klausurschwerpunkte; bloße Randprüfungen einzelner Tatbestandsmerkmale bleiben unberücksichtigt, da sie keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn liefern.

Anmerkung – Kurzfassung

Die Bestimmung des richtigen Klagegegners ist zwar in jeder Klausur mit Erfolgsaussichtenprüfung zwingend erforderlich, stellt jedoch keinen eigenständigen Problemschwerpunkt dar. Eine statistische Erfassung dieses Punkts hätte keinen Erkenntnisgewinn, da sie lediglich eine allgemein bekannte Selbstverständlichkeit abbilden würde. Berücksichtigt werden daher ausschließlich echte klausurprägende Problemschwerpunkte.

In allen nachfolgend dargestellten Tabellen gibt die jeweilige Anzahl an, in wie vielen Klausuren ein bestimmter Problemschwerpunkt enthalten war. Tritt derselbe Schwerpunkt innerhalb einer einzelnen Klausur mehrfach auf, wird er dennoch nur einmal berücksichtigt. Diese Zählweise ermöglicht eine präzise Aussage darüber, in wie vielen Klausuren ein bestimmtes Problem tatsächlich klausurprägend war.

Für die Bearbeitungspraxis ist es unerheblich, ob ein Problem innerhalb einer Klausur einmal oder mehrfach zu lösen ist, da der Bearbeiter in jedem Fall die entsprechende Problematik beherrschen muss. Eine Mehrfachzählung identischer Schwerpunkte innerhalb derselben Klausur würde daher keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn liefern und könnte zu verzerrten Ergebnissen führen, etwa indem ein Problem statistisch häufiger erscheint als die Gesamtzahl der ausgewerteten Klausuren.

Entsprechend ist auch zu berücksichtigen, dass die Summe der erfassten Unterthemen nicht mit der Anzahl des jeweils übergeordneten Themenkomplexes identisch sein muss. Werden mehrere Unterthemen in einer Klausur geprüft, wird das übergeordnete Thema gleichwohl nur einmal gezählt. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die Statistik ausschließlich die klausurbezogene Relevanz der jeweiligen Problemfelder abbildet.

Die in der dritten Spalte der Tabellen ausgewiesenen Prozentwerte („Anteil“) ergeben sich jeweils aus dem Verhältnis der Anzahl eines bestimmten Problemschwerpunkts zur Gesamtzahl der im Öffentlichen Recht ausgewerteten Klausuren.

 

1. Staatsorganisationsrecht

Ausgewertete Klausuren im Öffentlichen Recht: 93
Davon mit Staatsorganisationsrecht: 35 (37,6 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Staatsstrukturprinzipien (gesamt) 14 15,1 %
– Demokratieprinzip 9 9,7 %
– Bundesstaatsprinzip 3 3,2 %
– Rechtsstaatsprinzip 10 10,8 %
Gesetzgebung (gesamt) 23 24,7 %
– Gesetzgebungskompetenz 19 20,4 %
– Gesetzgebungsverfahren 7 7,5 %
– Verfassungsänderung 2 2,2 %
– Rechtsverordnungen 5 5,4 %
– Verwaltungskompetenzen 1 1,1 %
Verfassungsorgane / -akteure (gesamt) 14 15,1 %
– Bundestag / Ausschüsse / Fraktionen / Abgeordnete 10 10,8 %
– Bundesrat 4 4,3 %
– Bundeskanzler / Bundesregierung 5 5,4 %
– Bundespräsident 3 3,2 %
– Parteien 2 2,2 %
– Landesverfassungsrecht 2 2,2 %
Verfassungsprozessrecht (gesamt) 16 17,2 %
– Organstreit 10 10,8 %
– Bund-Länder-Streit 1 1,1 %
– Abstrakte Normenkontrolle 5 5,4 %
– Konkrete Normenkontrolle 2 2,2 %
– Einstweilige Anordnung 2 2,2 %

 

2. Grundrechte

Ausgewertete Klausuren im Öffentlichen Recht: 93
Davon mit Grundrechten: 63 (67,7 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Verfassungsbeschwerde 20 21,5 %
Allgemeine Grundrechtslehre (gesamt) 26 28,0 %
– Grundrechtsfähigkeit / -mündigkeit 8 8,6 %
– Grundrechtsbindung 8 8,6 %
– Grundrechtseingriff 16 17,2 %
– Grundrechtskonkurrenzen 7 7,5 %
– Art. 19 Abs. 1–3 GG 7 7,5 %
Einzelne Grundrechte / grundrechtsgleiche Rechte (gesamt) 63 67,7 %
Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG 2 2,2 %
Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG 11 11,8 %
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG 10 10,8 %
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 2 2,2 %
Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 104 GG 3 3,2 %
Gleichheitssatz, Art. 3 GG 20 21,5 %
Glaubens- und Gewissensfreiheit, Art. 4 GG 7 7,5 %
Meinungs-, Presse-, Informationsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG 10 10,8 %
Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 Abs. 3 GG 4 4,3 %
Schutz von Ehe und Familie, Art. 6 GG 2 2,2 %
Schulische Grundrechte, Art. 7 GG 2 2,2 %
Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG 6 6,5 %
Vereinigungsfreiheit, Art. 9 GG 3 3,2 %
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG 1 1,1 %
Freizügigkeit, Art. 11 GG 1 1,1 %
Berufsfreiheit, Art. 12 GG 27 29,0 %
Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG 0 0,0 %
Eigentumsfreiheit, Art. 14 GG 11 11,8 %
Verbot der Ausbürgerung und Auslieferung, Art. 16 GG 0 0,0 %
Petitionsrecht, Art. 17 GG 0 0,0 %
Effektiver Rechtsschutz, Art. 19 Abs. 4 GG 2 2,2 %
Parteienprivileg, Art. 21 GG 2 2,2 %
Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern u. a., Art. 33 GG 2 2,2 %
Wahlrecht, Art. 38 GG 5 5,4 %
Recht auf den gesetzlichen Richter u. a., Art. 101 GG 2 2,2 %
Recht auf rechtliches Gehör, Art. 103 GG 0 0,0 %


3. Verwaltungsprozessrecht

Ausgewertete Klausuren im Öffentlichen Recht: 93
Davon mit Verwaltungsprozessrecht: 49 (52,7 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Verwaltungsrechtsweg 10 10,8 %
Klagearten (gesamt) 35 37,6 %
– Anfechtungsklage 16 17,2 %
– Verpflichtungsklage 8 8,6 %
– Fortsetzungsfeststellungsklage 10 10,8 %
– Leistungsklage 4 4,3 %
– Feststellungsklage 7 7,5 %
– Abstrakte Normenkontrolle 2 2,2 %
– Auslegung des Antrags 0 0,0 %
Klagebefugnis 19 20,4 %
Vorverfahren 8 8,6 %
Klagefrist 15 16,1 %
Klagegegner 7 7,5 %
Beteiligtenfähigkeit 7 7,5 %
Prozessfähigkeit 5 5,4 %
Ordnungsgemäße Klageerhebung / Form 4 4,3 %
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 0 0,0 %
Klagehäufung 7 7,5 %
Begründetheit 3 3,2 %
Nachschieben von Gründen 1 1,1 %
Entscheidungserheblicher Zeitpunkt 2 2,2 %
Vorläufiger Rechtsschutz (gesamt) 18 19,4 %
– § 80 Abs. 5 VwGO 12 12,9 %
– § 80a VwGO 2 2,2 %
– § 123 VwGO 5 5,4 %
Widerspruchsverfahren 0 0,0 %

 

4. Verwaltungsrecht AT

Ausgewertete Klausuren im Öffentlichen Recht: 93
Davon mit Verwaltungsrecht AT: 39 (41,9 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Verwaltungsakt (gesamt) 39 41,9 %
– Verwaltungsaktqualität 18 19,4 %
– Wirksamkeit 5 5,4 %
Rechtmäßigkeit (gesamt) 34 36,6 %
– Ermächtigungsgrundlage / Verwaltungsaktbefugnis 23 24,7 %
– Formelle Rechtmäßigkeit 13 14,0 %
– Materielle Rechtmäßigkeit 25 26,9 %
– Bestimmtheit 5 5,4 %
– Unmöglichkeit 1 1,1 %
– Beurteilungsspielraum 2 2,2 %
– Ermessen 24 25,8 %
Rechtsfolgen von Fehlern 3 3,2 %
Aufhebung (Widerruf / Rücknahme) 3 3,2 %
Nebenbestimmungen 1 1,1 %
Rechtsnachfolge 0 0,0 %
Zusicherung 3 3,2 %
Öffentlich-rechtlicher Vertrag 0 0,0 %
Satzungen 2 2,2 %

 

5. Staatshaftungsrecht

Ausgewertete Klausuren im Öffentlichen Recht: 93
Davon mit Staatshaftungsrecht: 12 (12,9 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Schadensersatz 8 8,6 %
Öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis (§ 280 BGB) / c.i.c. 1 1,1 %
Amtshaftung (Art. 34 GG) 1 1,1 %
Entschädigungsanspruch, § 39 OBG NRW 4 4,3 %
Schadensersatz wegen Eigentumseingriffen 5 5,4 %
Unterlassung / Folgenbeseitigung 2 2,2 %
Ausgleichsansprüche 4 4,3 %
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch 3 3,2 %
Öffentlich-rechtliche GoA 2 2,2 %


6. Polizei- und Ordnungsrecht

Ausgewertete Klausuren im Öffentlichen Recht: 93
Davon mit Polizei- und Ordnungsrecht: 27 (29,0 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Ermächtigungsgrundlage 17 18,3 %
Generalklauseln 3 3,2 %
Standardmaßnahmen 2 2,2 %
Formelle Rechtmäßigkeit 9 9,7 %
Materielle Rechtmäßigkeit 21 22,6 %
Öffentliche Sicherheit 17 18,3 %
Öffentliche Ordnung 4 4,3 %
Gefahr 14 15,1 %
Verantwortlichkeit 14 15,1 %
Verwaltungsvollstreckung 14 15,1 %
Gestrecktes Verfahren 5 5,4 %
Sofortiger Vollzug 7 7,5 %
Kosten 2 2,2 %
Androhung 4 4,3 %
Festsetzung 2 2,2 %
Zwangsmittel 3 3,2 %
Abschleppfall 1 1,1 %
Versammlungsrecht 6 6,5 %
Abgrenzung repressives / präventives Handeln 4 4,3 %
Ordnungsbehördliche Verordnung 1 1,1 %


7. Baurecht

Ausgewertete Klausuren im Öffentlichen Recht: 93
Davon mit Baurecht: 10 (10,8 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Baugenehmigung 9 9,7 %
Genehmigungspflichtigkeit 5 5,4 %
Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit 1 1,1 %
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit 7 7,5 %
Immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit 1 1,1 %
Bauordnungsrechtliche Verfügung 3 3,2 %
Drittschützende Wirkung von Rechtsnormen 5 5,4 %
Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans 0 0%

 

8. Kommunalrecht

Ausgewertete Klausuren im Öffentlichen Recht: 93
Davon mit Kommunalrecht: 9 (9,7 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Selbstverwaltungsgarantie 2 2,2 %
Kommunale Aufgaben 3 3,2 %
Rechtsstellung der Gemeindebewohner 2 2,2 %
Zugang zu öffentlichen Einrichtungen 1 1,1 %
Bürgerbegehren / Bürgerentscheid 1 1,1 %
Anschluss- und Benutzungszwang 0 0,0 %
Gemeindeorgane (gesamt) 6 6,5 %
– Gemeinderat 6 6,5 %
– (Ober-)Bürgermeister 2 2,2 %
Wirtschaftliche Tätigkeit von Gemeinden 0 0,0 %
Kommunalaufsicht 3 3,2 %
Kommunalverfassungsstreit 1 1,1 %

 

9. Verwaltungsrecht BT

Ausgewertete Klausuren im Öffentlichen Recht: 93
Davon mit sonstigem Verwaltungsrecht BT: 13 (14,0 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Schulrecht 1 1,1 %
Beamtenrecht 1 1,1 %
Straßenrecht 4 4,3 %
Gewerberecht 2 2,2 %
Ausländer- / Staatsangehörigkeitsrecht 1 1,1 %
Presserecht 1 1,1 %
Gaststättenrecht 1 1,1 %
Waffenrecht 3 3,2 %

 

10. Europarecht/Völkerrecht

Ausgewertete Klausuren im Öffentlichen Recht: 93
Davon mit Völker- und Europarecht: 17 (18,3 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Europarecht (gesamt) 17 18,3 %
– Grundfreiheiten 5 5,4 %
– Grundrechte 4 4,3 %
– Unionsbürgerschaft 1 1,1 %
– Diskriminierungsverbot 8 8,6 %
– Verhältnis zum nationalen Recht 11 11,8 %
– Rechtsetzung 5 5,4 %
– Rechtsbehelfe 3 3,2 %
Völkerrecht 0 0,0 %

 

Quelle: https://klausurenkurs.uni-koeln.de/index.php?id=12216

LSG Career

Wie läuft es ab?

Die besten Tutor:innen mit wenigen Klicks erreichen.

Tutor:in auswählen

Wir haben mehrere Tutor:innen die dir zu festen Zeiten und unterschiedlichen Leistungen gebucht werden können. Und es kommen immer mehr Tutor:innen dazu. Klicke dich durch die Profile und finde die für dich richtige Ansprechperson.

Erstgespräch buchen

Buche dann dein erstes kostenloses Kennenlerngespräch und teile uns mit, worüber du mit uns sprechen möchtest. Wir bereiten uns auf das Gespräch mit dir vor und werden passende Strategien und Methoden vorbereiten, die dich voranbringen werden.

Einen Platz sichern

Sollte die Zusammenarbeit mit uns für dich passen, dann kannst du dir einen Platz bei einem unserer Tutor:innen sichern. Sie werden dich auf deinem Weg solange und soweit begleiten wie du es brauchst.