Auswertung von 141 zivilrechtlichen Examensklausuren in NRW (2015–2019)

Auswertung von 141 zivilrechtlichen Examensklausuren in NRW (2015–2019) Law School Germany
Im Rahmen des Großen Examens- und Klausurenkurses der Universität zu Köln wurden 141 zivilrechtliche Examensklausuren ausgewertet, die in den Jahren 2015 bis 2019 in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung gestellt wurden. Die Analyse erfolgte anhand eines methodisch strukturierten Auswertungsverfahrens, das eine systematische Gliederung der relevanten Problemfelder erlaubt und belastbare Aussagen zur Häufigkeit einzelner juristischer Fragestellungen in Examensklausuren ermöglicht. Die Ergebnisse werden in übersichtlich aufbereiteten Tabellen dargestellt und verschaffen Examenskandidatinnen und Examenskandidaten einen präzisen und fundierten Überblick über die zentralen examensrelevanten Themenbereiche

 

I. Problemschwerpunkte nach Rechtsgebieten

Die nachfolgende Tabelle weist die in zivilrechtlichen Examensklausuren identifizierten Problemschwerpunkte geordnet nach Rechtsgebieten aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Examensklausuren regelmäßig nicht auf ein einzelnes Teilgebiet des Zivilrechts beschränkt sind, sondern häufig mehrere Rechtsmaterien miteinander verknüpfen. Entsprechend können einzelne Klausuren mehreren Rechtsgebieten zugeordnet sein, sodass Mehrfachnennungen systembedingt auftreten.

Rechtsgebiet Anzahl Prozent
Schuldrecht BT 118 83,7 %
Schuldrecht AT 116 82,3 %
BGB AT 102 72,3 %
Sachenrecht 70 49,6 %
Handels- und Gesellschaftsrecht 41 29,1 %
Zivilprozessrecht 27 19,1 %
Erbrecht 17 12,1 %
Arbeitsrecht 14 9,9 %
Familienrecht 12 8,5 %
Internationales Privatrecht 3 2,1 %


II. Aufgabenstellungen in den Klausuren

In den ausgewerteten Examensklausuren waren regelmäßig zwei bis drei Fragestellungen zu bearbeiten. Ein struktureller Vorrang der jeweils ersten Frage ließ sich dabei nicht feststellen. Für die Bearbeitungspraxis folgt daraus, dass sämtliche Aufgaben – zumindest in ihren wesentlichen Grundzügen – gleichgewichtig zu berücksichtigen sind.

Inhaltlich lassen sich die Aufgabenstellungen nach ihrem Zuschnitt differenzieren. Häufig waren konkrete Anspruchsfragen zu prüfen, etwa in der Form, ob ein Anspruch auf Herausgabe oder Leistung besteht. Daneben fanden sich allgemein gehaltene Fragen zur materiell-rechtlichen Lage, beispielsweise nach der bestehenden Rechtslage oder nach den einem Beteiligten zustehenden Ansprüchen. Ergänzend traten vereinzelt prozessuale Fragestellungen hinzu. In einzelnen Klausuren war zudem eine Begutachtung aus anwaltlicher Perspektive gefordert, bei der eine rechtliche Handlungsempfehlung zu entwickeln war.

Aufgabenstellung Anzahl Anteil
Anzahl der Fragen
↳ 1 Frage 10 7,1 %
↳ 2 Fragen 46 32,6 %
↳ 3 Fragen 57 40,4 %
↳ 4 oder mehr Fragen 30 21,3 %
Konkrete Frage (nach) 122 86,5 %
↳ Erfüllung 33 23,4 %
↳ Mängelbeseitigung 10 7,1 %
↳ Rücktritt / Rückgewähr 19 13,5 %
↳ Herausgabe 41 29,1 %
↳ Surrogatsherausgabe 6 4,3 %
↳ Schadensersatz 63 44,7 %
↳ Nutzungsersatz 3 2,1 %
↳ Aufwendungsersatz 8 5,7 %
↳ Freistellung 4 2,8 %
↳ Unterlassung / Beseitigung 3 2,1 %
↳ Grundbuchberichtigung 2 1,4 %
↳ Duldung der Zwangsvollstreckung 3 2,1 %
↳ Regress 4 2,8 %
↳ Auskunft 3 2,1 %
↳ Vertragsanpassung / Abschluss 5 3,5 %
↳ Eigentumslage 7 5,0 %
↳ Erbfolge 3 2,1 %
↳ Erlöschensgründe (Kündigung etc.) 8 5,7 %
Frage nach der Rechtslage / Ansprüchen 15 10,6 %
Prozessuale Frage (gesamt) 26 18,4 %
↳ Erfolg einer Klage / eines Antrags 8 5,7 %
↳ Versäumnisurteil 1 0,7 %
↳ Zwangsvollstreckung 4 2,8 %
↳ Sonstige prozessuale Fragen 13 9,2 %
Begutachtung aus anwaltlicher Sicht 9 6,4 %


III. Problemschwerpunkte in den einzelnen Rechtsgebieten

Die nachfolgenden Übersichten geben eine systematische und detaillierte Darstellung der klausurprägenden Problemschwerpunkte in den einzelnen zivilrechtlichen Rechtsgebieten für den Zeitraum von 2015 bis 2019. Sie machen transparent, mit welcher Häufigkeit bestimmte Problemkonstellationen in den schriftlichen Examensklausuren tatsächlich geprüft wurden, und erlauben damit belastbare Rückschlüsse auf ihre examenspraktische Relevanz.

Zugleich bilden die tabellarischen Darstellungen eine strukturierte Aufbereitung des examensrelevanten Pflichtfachstoffs ab. Sie können daher nicht nur als statistische Auswertung, sondern auch als praxisorientierter Lernplan beziehungsweise als Checkliste für die Examensvorbereitung genutzt werden.

Im Rahmen der vorliegenden Auswertung wird ein bestimmtes rechtliches Problem oder ein konkreter Prüfungspunkt ausschließlich dann statistisch erfasst, wenn er einen eigenständigen Schwerpunkt der jeweiligen Klausur darstellt. Die bloße – gegebenenfalls mehrfach erfolgende – Prüfung einzelner Tatbestandsmerkmale oder sonstiger Voraussetzungen innerhalb einer Klausur bleibt unberücksichtigt. Eine solche Erfassung würde keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn liefern und die Aussagekraft der Statistik vielmehr verzerren.

Anmerkung:

In nahezu jeder Klausur mit schuldrechtlichem Bezug ist die Prüfung eines wirksamen Vertragsschlusses – insbesondere von Angebot und Annahme – zwingend erforderlich. Würde jede noch so knapp bejahte Einigung statistisch erfasst, liefe die Auswertung letztlich auf die triviale Feststellung hinaus, dass in schuldrechtlichen Klausuren regelmäßig ein Vertragsschluss zu prüfen ist. Dieser Befund ist jedoch allgemein bekannt und besitzt keinen eigenständigen Erkenntniswert. Aus diesem Grund beschränkt sich die vorliegende Statistik konsequent auf die Erfassung klausurprägender Problemschwerpunkte.

In sämtlichen nachfolgend dargestellten Tabellen gibt die jeweils ausgewiesene Anzahl an, in wie vielen Examensklausuren ein bestimmter Problemschwerpunkt enthalten war. Tritt derselbe Schwerpunkt innerhalb einer einzelnen Klausur mehrfach auf, wird er gleichwohl nur einmal berücksichtigt.

Diese Zählweise ermöglicht eine belastbare Aussage darüber, in wie vielen Klausuren ein bestimmtes rechtliches Problem tatsächlich klausurprägend war. Für die Bearbeitungspraxis ist es unerheblich, ob ein Problem innerhalb einer Klausur einmal oder mehrfach zu lösen ist, da der Bearbeiter das entsprechende Problem in jedem Fall vollständig beherrschen muss. Eine Mehrfachzählung identischer Problemschwerpunkte innerhalb derselben Klausur würde daher keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn liefern.

Eine alternative Erfassungsmethode – etwa die mehrfache statistische Berücksichtigung derselben Problemkonstellation innerhalb einer einzelnen Klausur – könnte vielmehr zu verzerrten Ergebnissen führen. So bestünde die Gefahr, dass ein Problemschwerpunkt statistisch häufiger erscheint als die Gesamtzahl der ausgewerteten Klausuren, was die Aussagekraft der Auswertung erheblich mindern würde.

Entsprechend ist zudem zu beachten, dass die summe der erfassten Unterthemen nicht mit der Anzahl des jeweils übergeordneten Themenkomplexes identisch sein muss. Werden mehrere Unterthemen innerhalb einer Klausur geprüft, wird das übergeordnete Thema dennoch nur einmal gezählt. Auch diese Vorgehensweise dient der Sicherstellung einer konsistenten, klausurbezogenen und inhaltlich aussagekräftigen Statistik.

Die in der jeweils dritten Spalte der Tabellen ausgewiesenen Prozentwerte („Anteil“) ergeben sich aus dem Verhältnis der Anzahl eines bestimmten Problemschwerpunkts zur Gesamtzahl der im Zivilrecht ausgewerteten Examensklausuren.


1. BGB Allgemeiner Teil

Ausgewertete Klausuren im Zivilrecht: 141
Davon Klausuren mit BGB AT: 102 (72,3 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Verbraucher / Unternehmer 22 15,6 %
Rechtsgeschäfte (gesamt) 95 67,4 %
↳ Willenserklärung 30 21,3 %
↳ Tatbestand 22 15,6 %
↳ Rechtsbindungswille (objektiv) 22 15,6 %
↳ Erklärungsbewusstsein (subjektiv) 2 1,4 %
↳ Abgabe / Zugang 12 8,5 %
Vertragsschluss 40 28,4 %
Auslegung 26 18,4 %
Nichtigkeit (gesamt) 38 27,0 %
↳ Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB 9 6,4 %
↳ Form 4 2,8 %
↳ Gesetzliches Verbot, § 134 BGB 5 3,5 %
↳ Sittenwidrigkeit / Wucher, § 138 BGB 7 5,0 %
Anfechtung, §§ 119 ff. BGB 21 14,9 %
Verfügungsverbote, §§ 135–137 BGB 1 0,7 %
Teilnichtigkeit u.a., §§ 139–141 BGB 4 2,8 %
Bedingung / Befristung, §§ 158 ff. BGB 11 7,8 %
Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB 43 30,5 %
Zustimmung / Ermächtigung, §§ 182 ff. BGB 14 9,9 %
Fristberechnung, §§ 186 ff. BGB 5 3,5 %
Verjährung, §§ 194 ff. BGB 8 5,7 %


2. Schuldrecht Allgemeiner Teil

Ausgewertete Klausuren im Zivilrecht: 141
Davon Klausuren mit Schuldrecht AT: 116 (82,3 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Unbestellte Leistungen, § 241a BGB 0 0,0 %
Schaden, §§ 249 ff. BGB 48 34,0 %
Mitverschulden, § 254 BGB 21 14,9 %
Schuldverhältnisse nach § 311 BGB 19 13,5 %
Verletzung schuldrechtlicher Pflichten 65 46,1 %
↳ Unmöglichkeit 20 14,2 %
↳ Nichtleistung nach Fristsetzung 12 8,5 %
↳ Schuldnerverzug, § 286 BGB 9 6,4 %
↳ Nebenpflichtverletzung, § 241 II BGB 29 20,6 %
↳ Verschulden, §§ 276 ff. BGB 35 24,8 %
Gläubigerverzug, §§ 293 ff. BGB 5 3,5 %
Inhalt der Hauptleistungspflichten 12 8,5 %
↳ Umfang (§§ 262 ff., 315 ff. BGB) 8 5,7 %
↳ Modalitäten (Ort, Zeit, Art) 5 3,5 %
Einwendungen / Einreden 51 36,2 %
↳ Erfüllung, § 362 BGB 7 5,0 %
↳ Aufrechnung, §§ 389 ff. BGB 18 12,8 %
↳ Erlass, § 397 I BGB 2 1,4 %
↳ Anerkenntnis, § 397 II BGB 0 0,0 %
↳ Rücktritt, §§ 323 ff. BGB 13 9,2 %
↳ Einrede n. erf. Vertrags, § 320 BGB 7 5,0 %
↳ Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB 8 5,7 %
↳ Treu und Glauben, § 242 BGB 16 11,3 %
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB 3 2,1 %
Verbraucherschutzrechte (insb. Widerruf) 18 12,8 %
AGB, §§ 305 ff. BGB 22 15,6 %
Dritte in Schuldverhältnissen (gesamt) 26 18,4 %
↳ Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB 1 0,7 %
↳ Vertrag m. Schutzw. zug. Dritter 17 12,1 %
↳ Drittschadensliquidation 1 0,7 %
Abtretung / gesetzl. Forderungsübergang 8 5,7 %
Schuldbeitritt / Übernahme 3 2,1 %
Mehrheit von Schuldnern 20 14,2 %
Mehrheit von Gläubigern 1 0,7 %


3. Schuldrecht Besonderer Teil

Ausgewertete Klausuren im Zivilrecht 141
Davon Klausuren mit Schuldrecht BT 118 (83,7%)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Vertragliche Schuldverhältnisse 92 65,2 %
↳ Kauf, § 433 ff. BGB 40 28,4 %
↳ Mangel 26 18,4 %
↳ Nacherfüllung 19 13,5 %
↳ Rücktritt 15 10,6 %
↳ Minderung 4 2,8 %
↳ Schadensersatz 19 13,5 %
↳ Ausschlussgründe (§§ 442, 444 BGB) 8 5,7 %
↳ Konkurrenzen 4 2,8 %
↳ Garantie 1 0,7 %
↳ Verbrauchsgüterkauf 14 9,9 %
Darlehen, §§ 488 ff. BGB 6 4,3 %
Schenkung, §§ 516 ff. BGB 6 4,3 %
Miete, §§ 535 ff. BGB 20 14,2 %
Pacht, §§ 581 ff. BGB 0 0,0 %
Leihe, §§ 598 ff. BGB 6 4,3 %
Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB 3 2,1 %
Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB 1 0,7 %
Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB 17 12,1 %
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB 3 2,1 %
Maklervertrag, §§ 652 ff. BGB 0 0,0 %
Auftrag, §§ 662 ff. BGB 6 4,3 %
Geschäftsbesorgung, §§ 675–675b BGB 5 3,5 %
Zahlungsdienste, §§ 675c–676c BGB 1 0,7 %
Verwahrung, §§ 688 ff. BGB 0 0,0 %
Bürgschaft, §§ 765 ff. BGB 3 2,1 %
Vergleich, § 779 BGB 1 0,7 %
AGG 1 0,7 %
Gesetzliche Schuldverhältnisse 74 52,5 %
↳ Geschäftsführung o. Auftrag, §§ 677 ff. 16 11,3 %
↳ Unerlaubte Handlung, §§ 823 ff. BGB 50 35,5 %
↳ Straßenverkehr, §§ 7 ff. StVG 9 6,4 %
↳ Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB 38 27,0 %
↳ Anwendbarkeit 16 11,3 %
↳ Leistungskondiktionen 23 16,3 %
↳ Nichtleistungskondiktionen 13 9,2 %
↳ Ausschlussgründe 8 5,7 %
↳ Drei-Personen-Verhältnis 7 5,0 %
↳ Umfang des Anspruchs 18 12,8 %


4. Sachenrecht

Ausgewertete Klausuren im Zivilrecht: 141
Davon Klausuren mit Sachenrecht: 70 (49,6 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Mobiliarsachenrecht 62 44,0 %
↳ Besitz 26 18,4 %
↳ Eigentum (gesamt) 55 39,0 %
↳ §§ 903 ff. BGB 11 7,8 %
↳ Rechtsgeschäftlicher Erwerb 35 24,8 %
↳ Gutgläubiger Erwerb 31 22,0 %
↳ Gesetzl. Erwerb / § 951 BGB 11 7,8 %
↳ Anwartschaftsrecht 9 6,4 %
↳ Pfandrecht 11 7,8 %
Herausgabeanspruch, §§ 985, 986 BGB 21 14,9 %
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) 22 15,6 %
↳ Konkurrenzen 9 6,4 %
↳ Schadensersatz 16 11,3 %
↳ Nutzungen 4 2,8 %
↳ Verwendungen 7 5,0 %
↳ Zurückbehaltungsrecht 8 5,7 %
Beseitigung / Unterlassung, § 1004 BGB 7 5,0 %
Immobiliarsachenrecht 11 7,8 %
↳ Erwerb von Immobiliareigentum 7 5,0 %
↳ Gutgläubiger Erwerb 5 3,5 %
↳ Grundbuchberichtigung 3 2,1 %
↳ Vormerkung 3 2,1 %
↳ Hypothek 0 0,0 %
↳ Grundschuld 5 3,5 %
↳ Sonstige dingliche Rechte 2 1,4 %


5. Familienrecht

Ausgewertete Klausuren im Zivilrecht 141
Davon Klausuren mit Familienrecht 12 8,5%

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Bedarfsdeckung, § 1357 BGB 2 1,4 %
Eigentumsvermutung, § 1362 BGB 0 0,0 %
Eheliches Güterrecht, §§ 1363 ff. BGB 8 5,7 %
↳ Verfügungen n. §§ 1365, 1369 BGB 4 2,8 %
↳ Zugewinnausgleich 1 0,7 %
↳ Unbenannte Zuwendungen 3 2,1 %
Kindschaftsrecht 3 2,1 %
Nichteheliche Lebensgemeinschaft 1 0,7 %


6. Erbrecht

Ausgewertete Klausuren im Zivilrecht: 141
Davon Klausuren mit Erbrecht: 17 (12,1 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Gesetzliche Erbfolge 9 6,4 %
Verfügung von Todes wegen 10 7,1 %
↳ Testament 9 6,4 %
↳ Wirksamkeit 5 3,5 %
↳ Gemeinschaftliches Testament 5 3,5 %
↳ Anfechtung 2 1,4 %
Erbvertrag 1 0,7 %
Vermächtnis 2 1,4 %
Rechtsstellung des Erben 6 4,3 %
Erbschaftsbesitzer, §§ 2018 ff. BGB 3 2,1 %
Miterbengemeinschaft, §§ 2032 ff. BGB 1 0,7 %
Vor- und Nacherben 3 2,1 %
Erbschein 2 1,4 %
Nachlassverbindlichkeiten 4 2,8 %
Pflichtteilsansprüche 2 1,4 %
Haftung des Erben 2 1,4 %
Ausschlagung 1 0,7 %
Schenkung von Todes wegen 0 0,0 %


7. Handels- und Gesellschaftsrecht

Ausgewertete Klausuren im Zivilrecht: 141
Davon Klausuren mit Handels- und Gesellschaftsrecht: 41 (29,1 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Handelsrecht 22 15,6 %
↳ Vollmachten 10 7,1 %
↳ Handelsregister, § 15 HGB 8 5,7 %
↳ Firmenrecht 2 1,4 %
Handelsgeschäfte 13 9,2 %
↳ Allg. Vorschriften, §§ 343 ff. HGB 7 5,0 %
↳ Handelskauf, §§ 373 ff. HGB 10 7,1 %
Gesellschaftsrecht 35 24,8 %
Personengesellschaften 26 18,4 %
↳ GbR 12 8,5 %
↳ oHG 9 6,4 %
↳ KG 9 6,4 %
↳ Partnerschaftsgesellschaft 0 0,0 %
Körperschaften 16 11,3 %
↳ GmbH 15 10,6 %
↳ AG 0 0,0 %
↳ Verein 1 0,7 %


8. Arbeitsrecht

Ausgewertete Klausuren im Zivilrecht: 141
Davon Klausuren mit Arbeitsrecht: 14 (9,9 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Arbeitnehmerbegriff 0 0,0 %
Arbeitsverhältnis (Inhalt) 14 9,9 %
↳ Lohn ohne Arbeit 6 4,3 %
↳ Anspruch auf Beschäftigung 1 0,7 %
↳ AGB-Recht 4 2,8 %
↳ AGG 2 1,4 %
Schadensersatz 10 7,1 %
↳ Arbeitnehmerhaftung 9 6,4 %
↳ Arbeitgeberhaftung 2 1,4 %
Kündigung 9 6,4 %
↳ Ordentliche Kündigung 5 3,5 %
↳ Außerordentliche Kündigung 6 4,3 %
↳ KSchG 6 4,3 %
Aufhebungsvertrag 3 2,1 %
Betriebsübergang, § 613a BGB 0 0,0 %
Arbeitsgerichtsverfahren 1 0,7 %


9. Internationales Privatrecht

Ausgewertete Klausuren im Zivilrecht: 141
Davon Klausuren mit IPR: 3 (2,1 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Internationales Zivilverfahrensrecht 0 0,0 %
Internationales Privatrecht 3 2,1 %
Rom-Verordnungen 3 2,1 %
EGBGB 1 0,7 %


10. Zivilprozessrecht

Ausgewertete Klausuren im Zivilrecht: 141
Davon Klausuren mit Zivilprozessrecht: 27 (19,1 %)

Problemschwerpunkt Anzahl Anteil
Erkenntnisverfahren 24 17,0 %
↳ Gerichtliche Zuständigkeit 13 9,2 %
↳ Rechtsbehelfe 6 4,3 %
↳ Partei-/Prozessfähigkeit 2 1,4 %
↳ Prozessstandschaft 0 0,0 %
↳ Parteimehrheit / Wechsel 0 0,0 %
↳ Versäumnisverfahren 5 3,5 %
↳ Prozessbeendigung 1 0,7 %
↳ Rechtskraft / Rechtshängigkeit 3 2,1 %
↳ Beweisrecht 2 1,4 %
Zwangsvollstreckung 5 3,5 %
↳ Erinnerung 4 2,8 %
↳ Drittwiderspruchsklage 4 2,8 %
↳ Vollstreckungsabwehrklage 0 0,0 %
↳ Pfändungspfandrecht 0 0,0 %
↳ Allg. Voraussetzungen 0 0,0 %

 

Quelle: https://klausurenkurs.uni-koeln.de/index.php?id=12216
LSG Career

Wie läuft es ab?

Die besten Tutor:innen mit wenigen Klicks erreichen.

Tutor:in auswählen

Wir haben mehrere Tutor:innen die dir zu festen Zeiten und unterschiedlichen Leistungen gebucht werden können. Und es kommen immer mehr Tutor:innen dazu. Klicke dich durch die Profile und finde die für dich richtige Ansprechperson.

Erstgespräch buchen

Buche dann dein erstes kostenloses Kennenlerngespräch und teile uns mit, worüber du mit uns sprechen möchtest. Wir bereiten uns auf das Gespräch mit dir vor und werden passende Strategien und Methoden vorbereiten, die dich voranbringen werden.

Einen Platz sichern

Sollte die Zusammenarbeit mit uns für dich passen, dann kannst du dir einen Platz bei einem unserer Tutor:innen sichern. Sie werden dich auf deinem Weg solange und soweit begleiten wie du es brauchst.